Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz
Wir verwalten das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Kaufmännische Betreuung
- Betreuung des Gemeinschaftseigentum
Kaufmännische Betreuung
Einnehmen und Abrechnen des Wohngeldes zur Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentum und Erstellen von Einzelabrechnungen und Wirtschaftsplänen. Vermögensübersicht mit vollständigen Informationen über Forderungen und Verbindlichkeiten und dem aktuellen Stand der Instandhaltungsrücklage.
Betreuung des Gemeinschaftseigentums
Technische Betreuung des Gemeinschaftseigentum, Planung, Durchführung und Überwachung von Instandhaltungsarbeiten am Gebäude und Steuerung aller Beteiligten wie Handwerker, Hausmeister, Winterservice und Grünpflege.